Tagesmaßnahmen

Pos. 3.8. Tagesmaßnahmen

Die Förderung von Tagesmaßnahmen soll ein noch vielfältigeres Angebot für Kinder und Jugendliche ermöglichen. Die Maßnahmen sollen der Gemeinschaftsbildung, der Freizeitgestaltung und Erholung, aber auch der Vermittlung neuer Erfahrungen dienen.

• Es werden Teilnehmer/innen im Alter von 6 – 20 Jahre gefördert. Ab 21 Jahren bis 27 Jahre werden nur Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, FSJ’ler und Arbeitslose gefördert
• Mindestdauer 4 Stunden
• Tagesmaßnahmen sollten einen inhaltlichen Schwerpunkt haben (z.B. Kultur, Ökologie, Natur u.a.)
 

Förderhöhe und Ablauf:

Betrag: 4,00 € / Tag / TN

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag

Verwendungsnachweis:  Verwendungsnachweis (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte Teilnahmeliste

 

 

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien