Vereinbarung §72

Vereinbarung zum Kindesschutz

Der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen ist Ziel dieser gemeinsamen Vereinbarung. Die Vereinbarungspartner wollen einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des am 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes leisten.

Der Vertrag muss zwischen dem Verein und dem Jugendamt geschlossen werden!
Er ist Vorraussetzung für die Förderung durch den Kreisjugendring SiWi

Hier der Download für die Vereinbarung, bitte an das Jugendamt des Kreises Siegen- Wittgenstein senden!