Freizeiten ohne Übernachtung

Pos. 3.7 Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung

Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung sollen das Angebot an junge Menschen erweitern. Es sollen solche Maßnahmen gefördert werden, die zwar den gleichen Charakter wie Freizeiten haben, aber im Nahbereich ohne Übernachtung stattfinden.

  • Alter: ab 6 Jahren bis 20 Jahre generell, 21-27 Jahre (wenn Schüler*in/ Auszubildend/ F/B
  • Mindestdauer 4 Tage (ganztägig)
  • mit Tagesverpflegung
  • eine feste Gruppe mit Anmeldung

Förderhöhe und Ablauf:
Betrag: 5 € / Tag / TN

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag

Verwendungsnachweis:  Verwendungsnachweis (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte Teilnahmeliste

 

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien