Familienfreizeiten

Pos. 3.3 Familienfreizeiten

Gemeinsame Unternehmungen mit der Familie und zugleich mit der Gruppe (des Jugendverbandes), tragen zur Förderung von jungen Menschen bei. Dabei muss ein eigenständiges, kinder- und jugendgerechtes Programm, das auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingeht, angeboten wird.

Für Familienfreizeiten gelten die gleichen Zuschussbestimmungen wie für Kinder- und Jugendfreizeiten.
Abweichend gilt:
- es werden Kinder schon ab 3 Jahren gefördert
- Mit der Antragstellung ist ein eigenständiges Programm für die Kinder und Jugendlichen einzureichen
- Für die Kinder und Jugendlichen stehen eigene Mitarbeitende zur Verfügung.

Förderhöhe und Ablauf:
Betrag: 5 € / Tag / TN
 

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag

Verwendungsnachweis:  Verwendungsnachweis (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte Teilnahmeliste

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien