Jugendbegegnungstage Ausland

Pos. 3.5 Jugendbegegnungstage auf Auslandsfreizeiten

Begegnungen mit jungenMenschen im Gastland einer Freizeit bereichern den interkulturellen Austausch. Diese geförderten Maßnahmen können der Grundstein für den Aufbau von Partnerschaften zwischen den Gruppen sein. Sie dienen, auch durch die Vorbereitung, dem Verständnis des besuchten Landes.

•Alter: ab 12 Jahren bis 20 Jahre generell, 21-27 Jahre (wenn Schüler*in/ Auszubildend/ F/B)
•Mindestdauer der Rahmenmaßnahme 4 Tage
•Ganztägiger Begegnungstag
•Vorbereitungsprogramm über 5 Stunden im Vorfeld (mit TN-Liste)

Förderhöhe und Ablauf:
Betrag: 500,00 € pauschal pro Begegnungstag

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag

Verwendungsnachweis:  Verwendungsnachweis (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte Teilnahmeliste und gesonderte Liste der ausländischen Begegnungsgruppe (auch als Scan via Mail)