Kinder- und Jugendfreizeit

Pos. 3.2 Kinder- und Jugendfreizeiten

Kinder- und Jugendfreizeiten sind meist Jahres-Highlights der Kinder- und Jugendarbeit! Hier finden wichtige Gruppenprozesse und Erfahrungen statt, die den Einzelnen in seiner Entwicklung stärken und soziale Kompetenzen vermitteln Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Qualitätsmerkmal im Rahmen von Freizeitmaßnahmen.

  • Es werden Teilnehmer/innen im Alter von 6 – 21 Jahre gefördert.
    Ab 21 Jahren bis 27 Jahre werden nur Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, FSJ’ler und Arbeitslose gefördert
  • Die Mindestteilnehmer/innenzahl beträgt 5 Teilnehmer/innen (ohne Leitung)
  • Je 6 angefangene TN wird eine Leitungsperson gefördert
  • Die Förderung zusätzlicher Teamer ist auf Antrag möglich
  • Die Beteilgung von Kindern und Jugendlichen an der Planung kann zusätzlich gefördert werden

Förderhöhe und Ablauf:

Betrag: 5,00 € / Tag / TN

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag

Verwendungsnachweis:  Verwendungsnachweis (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte Teilnahmeliste

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien

Ab 2024 stehen der Antrag und Verwendungsnachweis für Freizeitmaßnahmen nur noch als Online-Formular zur Verfügung!