Entgelt für Mitarbeitende

Pos. 7.3 Entgelt

Da die Durchführung von Maßnahmen meistens viel Zeit in Anspruch nimmt, kann das Entgelt als Anerkennung und Unterstützung geringverdienender Mitarbeitenden verstanden werden. Entgelt ist immer nur auf die beantragende Person zu gewähren.

  • für Mitarbeitende bei Freizeit-, Bildungs- und Jugendbegenungsmaßnahmen
  • Berechtigt sind: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslos oder Arbeitssuchend, Empfangende von Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB IIV, Selbständige, Hausfrauen und -männer, Rentner*innen, Arbeitsnehmer*innen mit unbezhaltem Sonderurlaub, FSJ
  • ab 16 Jahre
  • ab 3 Tage (auch für Wochenendmaßnahmen)

Förderhöhe und Ablauf:

Betrag: 20,00 € / Tag , JuLeiCa-Inhaber*innen 30,00 € / Tag

Antrag: Vordruck nach Pos. 7 >> siehe Download

Verwendungsnachweis: Bestätigung des Vereines auf dem Antrag, Unterschrift auf der TN-Liste der Maßnahme
Wichtig für den Verein: Der Entgelt-Antrag ist mit dem Verwendungsnachweis zur Freizeit beim Kreisjugendring einzureichen.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung.

 

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