Anmelde - und Reisebedingungen

Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen

Die nachstehenden Hinweise und Reisebedingungen sollen Ihnen und uns helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden.

Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen

 

Die Anmeldung erfolgt mit dem angegebenen Onlinetool beim Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e. V.

Versicherung

Für die Maßnahme wird eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Keine Haftung wird übernommen bei Schäden, Verlusten oder Unfällen, die auf vorsätzliches Verhalten, z.B. die Nichtbeachtung der Anweisung der Leitung, zurückzuführen sind.

Zahlung

Der Teilnahmebeitrag ist unter Angabe des Namens un der Maßnahme wie in der Anmeldung beschrieben auf das angegebene Konto zu überweisen.

Eine Anzahlung kann mit der Anmeldung erhoben werden.

Verstöße

Bei unseren Maßnahmen handelt es sich um eine Gruppenveranstaltung, für die bestimmte Regeln gelten. Daher sind die Anordnungen der Leitung zu befolgen. Bei groben Verstößen sind wir berechtigt, den/ die jeweilige/n Teilnehmer/in auf Kosten der Erziehungsberechtigten bzw. auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Eine Erstattung des Reisepreises kann in diesem Fall nicht erfolgen.

Höhere Gewalt

Kann die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nur beeinträchtigt stattfinden, so ist der/ die Teilnehmer/in als auch der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden. In diesem Fall können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen verlangen. Können wir den frei gewordenen Platz anderweitig belegen, so stellen wir nur die uns tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung. Der Teilnehmer kann von der Reise zurücktreten (schriftlich), wenn eine wesentliche Reiseleistung nicht erbracht wird.

Leistungen

Die Leistungen der Reise sind in der Anmeldung beschrieben. Für Leistungen, die durch externe Kooperationspartner/innen erbracht werden, können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen von Leistungen, die den Grundcharakter der Reise nicht verändern, sind zulässig.

Mängel

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Mangel während der Reise der Reiseleitung angezeigt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Zur Abhilfeleistung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.

Im Reisepreis sind erhebliche, zu erwartende Zuschüsse enthalten. Falls Zuschüsse ausfallen, kann sich der Reisepreis um bis zu 20% erhöhen.

Reiseabsage

Die Maßnahme findet nicht statt, wenn durch höhere Gewalt oder gefährdende Situationen eine Einreise nach Israel nicht möglich ist. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt mit den israelischen Partnern und dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Ebenso führt eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes zur Absage der Reise. Evtl. geleistete Anzahlungen werden erstattet.

Mit der Unterschrift oder mit dem Klick auf dem Anmeldeformular erkennt der Unterzeichner/in die Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an