Mitglieder des Kreisjugendringes sind die in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Verbände im Kreis Siegen-Wittgenstein. Damit bildet der KJR eine Arbeitsgemeinschaft, um die Interessen und Herausforderungen gemeinsam zu vertreten oder zu bearbeiten. Die Jugendringarbeit dient dem Erhalt der Selbstständigkeit und Autonomie seiner angeschlossenen Mitgliedsverbände. Er hat keine Weisungsbefugnis und keine Eingriffsmöglichkeit in die ihm angeschlossenen Verbände, sondern ist von ihnen weisungsabhängig. Der Jugendring will die Arbeit der Mitgliedsverbände fördern und unterstützen, gegebenenfalls ergänzen, jedoch nicht in eine Konkurrenz mit ihnen eintreten.
Unterstützende Maßnahmen sind z. B.: