- Juleica - Vergünstigungen
- Sonderurlaubsgesetz NRW
- Wer kann Fördermittel erhalten
- Allgemeine Bestimmungen / Jugendpflegestatistik
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- Internationale Jugendarbeit
- Bildungsmaßnahmen
- Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
- Anschaffungen
- Projektförderung
- Sonderförderung
- Vereinbarung nach § 72a BSG VIII
- Jugendpflegestatistik
Schon seit über 30 Jahren habe Ehrenamtliche, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, einen Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW.
Das heißt:
- Wer eine Ferienfreizeit oder eine internationale Jugendbegegnung leitet, kann bei seinem Arbeitgeber bis zu 8 Arbeitstage unbezahlten Sonderurlaub beantragen.
- Das Land NRW erstattet den Verdienstausfall ganz oder teilweise - 2017 wurden 80 % erstattet.
Die Antragstellung ist nicht schwer. Unter http://www.siwi-sonderurlaub.de findest du alle wichtigen Infos und Unterlagen.
Oder du informierst dich beim Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein
Telefon 0271 673 462 33; Mail: info@kreisjugendring.org
Das Gesetz und die Antragsunterlagen stehen auf dieser Seite als download zur Verfügung.