Sonderurlaub

Sonderurlaub für die Kinder- und Jugendarbeit

Schon seit über 40 Jahren habe Ehrenamtliche, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, einen Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW. 

  1. ​Wer eine Ferienfreizeit oder eine internationale Jugendbegegnung leitet, kann bei seinem Arbeitgeber bis zu 8 Arbeitstage unbezahlten Sonderurlaub beantragen.
  2. Das Land NRW erstattet den Verdienstausfall ganz oder teilweise - 2017 wurden 80 % erstattet. 
  3. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein

​Die Antragstellung ist nicht schwer. Unter http://www.siwi-sonderurlaub.de findest du alle wichtigen Infos und Unterlagen.

Oder du informierst dich beim Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein

Telefon 0271 673 462 33; Mail: info@kreisjugendring.org

Das Gesetz und  die Antragsunterlagen stehen auf dieser Seite als download zur Verfügung.

>> Gesetzestext Sonderurlaub NRW