Mit der Projekt- und besonderen Aktionenförderung sollen die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, schnell und unkompliziert auf Themen und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen einzugehen und spezielle Angebote zu ermöglichen.
Mögliche Inhalte/ Schwerpunkte:
Bis 90% der anrechnungsfähigen Kosten
Z. B. Unterkunft / Raummiete; Verpflegung; Fahrtkosten; Honorarkosten und Sachkosten
Förderung bis max. 1.500,-- €
Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag Pos. 6
Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis Pos. 6 (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte TN –Listen, Kosten- und Finanzierungsplan (auch als Scan via Mail), Erfahrungsbericht
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien