- Juleica - Vergünstigungen
- Sonderurlaubsgesetz NRW
- Wer kann Fördermittel erhalten
- Allgemeine Bestimmungen / Jugendpflegestatistik
- Freizeiten
- Internationale Jugendarbeit
- Bildungsmaßnahmen
- Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
- Anschaffungen
- Projektförderung
- Sonderförderung
- Vereinbarung nach § 72a BSG VIII
- Jugendpflegestatistik
Ziel
Internationale Begegnungen leisten einen Beitrag zur Völkerverständigung, fördern die Toleranz gegenüber anderen Kulturen und sind daher Maßnahmen der interkulturellen und politischen Bildung
Bestimmungen
- Für IB gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit, d. h. Hin- und Rückbegegnung sollen verwirklicht werden. Ausnahmen sind z. B. internationale, soziale Einsätze oder Fachkräftebegegnungen.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Mindestens 6 Jugendliche müssen an der Begegnung teilnehmen.
- Es muss ein gemeinsames Programm stattfinden.
- Das Programm muss mindestens 4 Tage umfassen. Es können höchstens 21 Tage gefördert werden.
- Die Unterbringung in Gastfamilien oder eine gemeinsame Unterbringung wird angestrebt
Förderung
- Die Förderhöhe ist von der Ländergruppe abhängig. Die Förderung beträgt je nach Land zwischen 9,00 und 25,00 € pro Tag und Teilnehmer/In. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien ab S. 11.
- Für Vorbereitungsfahrten beträgt die Förderung 50 % der Fahrtkosten sowie 10,00 €/Tag/TN
Antrag / Verwendungsnachweis
- Antrag vor der Maßnahme
- Dem Förderantrag ist die Einladung des Partners, das Programm, der vorläufige Kosten- und Finanzierungsplan, sowie das Programm der Vorbereitung auf die Begegnung beizufügen.
- Verwendungsnachweis 28 Tage nach Ende der Maßnahme
- Teilnehmerlisten mit Verwendungsnachweis einreichen - Unterschrift der Teilnehmer/innen unbedingt erforderlich
- tatsächlichen Kosten- und Finanzierungsplan und durchgeführtes Programm