Internationale Jugendarbeit

Pos. 4 Internationale Jugendarbeit

Gemeinsam Leben, Lernen, Erleben und Arbeiten! Jugendbegegnungen haben ihren ganz eigenen Ansatz der Völkerverständigung, des interkulturellen Austausch oder der Toleranz füreinander!

  • Es werden Teilnehmer/innen im Alter von 14 – 21 Jahre gefördert.
    Ab 21 Jahren bis 27 Jahre werden nur Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, FSJ’ler und Arbeitslose gefördert
  • intensive Vorbereitung erforderlich (mit KJR absprechen – je nach Land)
  • Gegenseitiger Besuch (mind. 4 Programmtage bis höchsten 21 Tagen)
  • Unterbringung in Gastfamilien oder gemeinschaftlich in Sammelunterkunft
  • gegenseite Einladung durch die Partnergruppe
  • partizipativ vorbereitetes und gemeinsames Programm

Förderungsmöglichkeiten:

  • pro Tag und Teilnehmer/in (Förderhöhe nach Ländergruppen) >> Höhe der Förderung siehe unten
  • Vorbereitungsfahrt &Vorbereitungsseminare

Sondermaßnahmen:

–Internationale soziale Einsätze – kein Gegenbesuch erforderlich
–Jugendbegegnungen ohne Gegenbesuch – max. 3 x mal
–Jugendbegegnungen innerhalb von internationalen Jugendtreffen
–Programme für Multiplikatoren
4.4. Internationale Jugendarbeit mit Entwicklungsländern >> siehe unten
 

Förderbeträge und Staffelungen:

Maßnahmen im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit werden nachfolgenden Ländergruppen gefördert:

Gruppe A: 15,00 € pro Tag/ und Teilnehmer/-in: Belgien/Luxemburg/Niederlande/ Dänemark/Österreich/Schweiz/Italien/Frankreich

Gruppe B: 20,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in: Großbritannien/Irland/ Norwegen/Polen/Ungarn/Estland/Lettland/Litauen/Tschechien/Slowakei/

Finnland/Griechenland/Spanien/Portugal/Island/Schweden

Gruppe C: 25,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in: Bulgarien/Rumänien/ Türkei/Albanien/Mazedonien/GUS-Staaten/ Nordamerika/Israel

Internationale Jugendarbeit mit Entwicklungsländern: 30,00 € pro Tag und Teilnehmer*in

Inlandsmaßnahmen werden mit 15,00 € pro Tag und Teilnehmende gefördert, unabhängig von der Art der Unterbringung.

Für Vorbereitungsfahrten wird eine Förderung von 50% der Fahrtkosten gewährt sowie 10,00 € pro Tag und Teilnehmer*in. Es werden maximal drei Personen gefördert.

Vorbereitungsseminare werden mit den Fördersätzen der Jugendbildung gefördert.

Sonderveranstaltungen

Es gelten die Fördersätze zur Internationalen Jugendarbeit.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien

Antragstellung: Vor der Maßnahme inkl. Einladung des Partners, Programm der Vorbereitung sowie der Begegnung

Verwendungsnachweis: spätestens 28 Tage nach der Maßnahme inkl. Teilnahmelisten, tatsächliches Programm der Begegnung