Jugendarbeit ist aufgefordert, entsprechend § 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW, mit der Schule zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Schule muss auf Augenhöhe aus der Perspektive und unter Mitsprache der Zielgruppe ausgestaltet werden. Außerschulische Bildung der Kinder- und Jugendarbeit kann und soll die Lern- und Entwicklungschancen von jungen Menschen zu verbessern.
Förderhöhe und Ablauf:
Beträge:
7,50 € bei Abend- / Halbtagesveranstaltung
12,50 € bei Tagesveranstaltung
17,50 € pro Tag und Teilnehmer/in bei Schulung mit Übernachtung
Antrag: vor der Maßnahme Vordruck nach Pos. 5 >> Download siehe unten
Verwendungsnachweis Vordruck Pos. 5 >> Download siehe unten (bis 6 Wochen nach der Maßnahme), komplett ausgefüllte TN –Listen, Schulungsprogramm mit Zeiten plus Kosten- und Finanzierungsplan (auch als Scan via Mail)
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. >> Zu den Förderrichtlinien