Kurzzusammenfassung zur Umsatzsteuerpflicht für Vereine Stand 01-23
Umsatzsteuer für Vereine
Es geht um den Wirtschaftlichen Bereich der Vereinsarbeit!
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind insbesondere:
>> Der jugendpflegerische Bereich ist dort außenvor
>> Auch wenn ein Konzert in der Satzung stehen würde, gehört es zum wirtschaftlichen Bereich = Satzungseintrag schützt vor Umsatzsteuer nicht!
Dieser darf nicht Höher als 22000 € / Jahr sein
Alles darunter kein Problem!
>> Wenn man das Gefühl hat man käme darüber, bitte mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen!
Finanzamt Siegen, dort Herr Vornberger oder Herrn Hünerbein kontaktieren!