Begründung des Rechte- und Schutzkonzeptes:
Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW am 01.05.2022 zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen stehen Träger von Einrichtungen oder Angeboten für Kinder und Jugendliche in der Pflicht, auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Rechte- und Schutzkonzeptes hinzuwirken.
Dies ist in § 11 Absatz 3 des Landeskinderschutzgesetztes NRW festgehalten.
Im Detail betrifft es die Träger von Einrichtungen oder Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetzt vom 12. Oktober 2004, das zuletzt durch das Gesetz vom 26. Februar 2019 geändert worden ist, sofern sie Förderung aus Landesmitteln gemäß § 16 Absatz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes beantragen oder bereits erhalten.
Außerhalb des gesetzlichen Rahmens ergibt sich auch die Begründung über das Selbstverständnis des Trägers.
Selbstverständnis des Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.:
Der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. (KJR SiWi) vertritt, gesetzlich verankert im SGB VIII, die Anliegen und Interessen der Vereine und Verbände und deren Mitglieder und Gäste.
Hierzu zählen neben weiteren Themen auch die Förderung von Selbstbestimmung und Beteiligung (Rechte) sowie der Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von jungen Menschen.
Aus diesem Selbstverständnis heraus ist ein partizipativer und grenzachtender Umgang mit der Zielgruppe unausweichlich und wichtig.
Wir möchten junge Menschen stärken und halten in diesem Schutzkonzept unsere Bemühungen fest, mit denen wir junge Menschen bei unseren Angeboten und in unserer Organisation vor (sexualisierter) Gewalt schützen und ihre Rechte stärken
Aufbau des Rechte- und Schutzkonzeptes des KJR SiWi e.V.:
Aus dem Vorstand entsendet wird ein „Geschäftsführender Vorstand“ für die Begleitung der Geschäftsstelle.
Innerhalb der hauptberuflich besetzen Geschäftsstelle arbeiten z.Zt. vier Angestellte.
Für einzelne Projekte und für Schulungen/Seminare werden Projektmitarbeitende, überwiegend auf Honorar, angeworben.
b. Bildungs- und Schulungsarbeit
c. internationale Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt Israel
d. Allg. Vertretung und interne Vereinsarbeit
e. Fachberatung Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA57)
Der größte Teil der Arbeit in den Jugendverbänden wird von ausgebildeten, freiwillig oder ehrenamtlich Mitarbeitenden geleistet. Wir unterstützten diese durch Qualifizierungsmaßnahme, Workshops und weitergehende Bildungsangebote. Die inhaltliche Gestaltung der Bildungsarbeit richten sich immer an den Bedarfen der ehrenamtlichen Jugendleiter*innen und aktuellen Themen aus.
Kinder- und Jugendliche benötigen Menschen, die ihnen ihre Rechte (und Pflichten) vermitteln, ihnen Möglichkeiten aufzeigen und ihnen Räume zur eigenen Gestaltung eröffnen.
Spätestens die UN-Kinderrechtskonvention dient als Grundlage der aktiven Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen an den Prozessen innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit. Das betrifft selbstverständlich auch die Mitarbeitenden oder Vorstände.
Der KJR achtet auf die Umsetzung der Beteiligung, bietet Schulungen dazu an und unterstützt Prozesse und Projekte der Verbände.
Alle Maßnahmen, auch die Entstehung des Rechte- und Schutzkonzeptes, sollen die Kinder- und Jugendlichen stärken und ihnen eine demokratisch orientierte Gesellschaft erlebbar machen.
Die Grundhaltung gegenüber individueller Grenzen von Teilnehmenden der Angebote des Jugendrings ist von Wertschätzung und Respekt geprägt. Mit individuellen Grenzen gehen wir sensibel um und grenzsensible Situationen werden ausreichend reflektiert. Den Mitarbeitenden ist bewusst, dass es trotz aller Bemühungen zu Situationen kommen kann, in denen es zu Überschreitungen individueller Grenzen kommen kann. Hier kommt es dem KJR auf die nötige Transparenz und eine gute Fehlerkultur an. Kritische Situationen sollten umgehend offen angesprochen und reflektiert werden.
In der Erarbeitung wurden folgende mögliche Situationen ermittelt:
1. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde jeder einzelnen Person.
2. Wir verpflichten uns, klare Positionen auszuarbeiten und konkrete Schritte zu entwickeln und umzusetzen, um Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der Kinder- und Jugendarbeit zu verhindern.
3. Wir wollen die uns anvertraute jeweilige Zielgruppe vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen.
4. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
5. Wir gestalten die Beziehungen zur Zielgruppe transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Zielgruppe werden von uns unbedingt respektiert.
6. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen, und besprechen diese Situationen offen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene.
7. In unserer Rolle als Mitarbeitende haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns bewusst, dass sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten mit Schutzbefohlenen entsprechende disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
8. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten zwischen allen (ehrenamtlich oder hauptberuflich) Beschäftigten in den verschiedenen Arbeitsbereichen des KJR.
4.3 Umsetzungsstrategien:
Geschäftsstelle:
Tätigkeitsfelder in Trägerschaft:
Der Kreisjugendring führt eigene Maßnahmen durch oder ist Veranstalter einer Maßnahme und ein oder mehrere Kooperationspartner führen die Maßnahme durch.
Für die Maßnahmen des KJR gilt folgendes Krisenmanagement; für die Maßnahmen, die ein Kooperationspartner durchführt, gilt das Schutzkonzept und das Krisenmanagement des Kooperationspartners.
Der Kreisjugendring ist Teil des Krisenstabs, der bei Krisenfällen gebildet wird.
Für die Israelmaßnahmen des KJR oder in Kooperation gelten nochmal zusätzliche Bedingungen, die am Ende ergänzt werden.
Für Maßnahmen in Deutschland
Für Maßnahmen in Israel
Ein Beschwerdemanagement bietet die Möglichkeit, ein unterstützendes und vertrauensvolles Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen. Es geht darum Beschwerden konstruktiv zu behandeln und ernst zu nehmen. Die Ansprechpersonen sind nicht direkt im Fach- und Arbeitsbereich involviert, damit eine Distanz gewahrt werden kann. Hierfür müssen für die unterschiedlichen Fach- und Arbeitsbereiche verschieden Personen festgelegt werden, die als Ansprechperson bekannt gemacht werden. Diese Personen sind bekannt und ihre Kontaktdaten in den einzelnen Fachbereichen veröffentlicht.
Für die Tätigkeitsbereiche des KJR stehen nachfolgende Personen als Beschwerdestelle zur Verfügung:
a. Förderung der Vereine und Verbände:
Jugendamt des Kreis SiWi, Amtsleitung 0271-333-1310
b. Bildungs- und Schulungsarbeit:
1. Vorsitzender des KJR, Robert Müller +491799026268
c. Jugendbegegnungen mit Israel:
Geschäftsführender Vorstand des KJR über Ralf Schumann +49179-6709706
d. Allg. Vertretung des Vereins und interne Vereinsarbeit:
Landesjugendring NRW, 0211-497666-0
e. Fachberatung Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA57):
Jugendamt des Kreis SiWi, Amtsleitung 0271-333-1310
f. Mitarbeitende des Kreisjugendring
1. Vorsitzender des KJR, Robert Müller +491799026268
Beschluss des Rechte- und Schutzkonzeptes des Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. durch den Vorstand am 20.11.2024