Rechte- & Schutzkonzept KJR

Rechte- und Schutzkonzept des KJR

 

Rechte- und Schutzkonzept

des Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V

 

Begründung des Rechte- und Schutzkonzeptes:

Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW am 01.05.2022 zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen stehen Träger von Einrichtungen oder Angeboten für Kinder und Jugendliche in der Pflicht, auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Rechte- und Schutzkonzeptes hinzuwirken.

Dies ist in § 11 Absatz 3 des Landeskinderschutzgesetztes NRW festgehalten.
Im Detail betrifft es die Träger von Einrichtungen oder Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetzt vom 12. Oktober 2004, das zuletzt durch das Gesetz vom 26. Februar 2019 geändert worden ist, sofern sie Förderung aus Landesmitteln gemäß § 16 Absatz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes beantragen oder bereits erhalten.

Außerhalb des gesetzlichen Rahmens ergibt sich auch die Begründung über das Selbstverständnis des Trägers.

 

Selbstverständnis des Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.:

Der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. (KJR SiWi) vertritt, gesetzlich verankert im SGB VIII, die Anliegen und Interessen der Vereine und Verbände und deren Mitglieder und Gäste.

Hierzu zählen neben weiteren Themen auch die Förderung von Selbstbestimmung und Beteiligung (Rechte) sowie der Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von jungen Menschen.

Aus diesem Selbstverständnis heraus ist ein partizipativer und grenzachtender Umgang mit der Zielgruppe unausweichlich und wichtig.

Wir möchten junge Menschen stärken und halten in diesem Schutzkonzept unsere Bemühungen fest, mit denen wir junge Menschen bei unseren Angeboten und in unserer Organisation vor (sexualisierter) Gewalt schützen und ihre Rechte stärken

Aufbau des Rechte- und Schutzkonzeptes des KJR SiWi e.V.:
 

  1. Grundlagen und Begriffsbestimmungen
  2. Aufbau und Tätigkeitsbereiche des KJR SiWi e.V.
  3. Rechte und Partizipation der Zielgruppe
  4. Regeln und Standards
  5. Krisenmanagement
  6. Beschwerdemanagement

 

  1. Grundlagen und Begriffsbestimmungen:
    1. Grundsätzlich gilt, dass das vorliegende Konzept einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung unterliegen muss, um auf entstehende Handlungsfelder zeitnah reagieren zu können und des eigenen Verhaltens– und Reaktionsmuster zu reflektieren.
    2. Grundsätzlich gilt, dass der KJR bei diesem Themenbereich verstärkt mit weiteren Partnern der Kinder- und Jugendarbeit kooperiert. Das spiegelt sich im regelmäßigen Austausch mit den Vereinen und Verbänden (inkl. Arbeitsgruppen und Schulungen) sowie in der direkten Zusammenarbeit innerhalb eines Netzwerkes bestehend aus Kreisjugendamt, den Mitarbeitenden des Regionalen Sozialen Dienstes und Präventionsfachstelle wider.
      Eine Übersicht der Netzwerkarbeit findet sich im Anhang.
    3. Grundsätzlich gilt, dass der KJR schon seit Jahren fachlich an den Aufgaben „Beteiligungsrechte“, „Prävention vor (sexuellem) Missbrauch“, „Schutz vor Gewalt im Alltag“ unterwegs ist. Die (hauptberuflichen) Mitarbeitenden des Kreisjugendring bilden sich regelmäßig im Themenbereich fort.

 

  1. Aufbau- und Tätigkeitsbereiche des KJR SiWi e.V.
     
    1. Der KJR SiWi e.V. als Zusammenschluss der Jugendverbände innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein soll die Autonomie der Mitgliedsverbände ermöglichen und schützen.
      Weiterhin geht es um die aktive Unterstützung der ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit.
      Dazu zählt auch die Vertretung der Vereine / Verbände und deren Mitarbeitenden gegenüber der Kommunalpolitik und der -verwaltung.
      Gleiches gilt für die Interessen der jungen Menschen in Siegen-Wittgenstein.
      P
       
    1. Mitarbeitende im KJR:

      Als eingetragener Verein wird der KJR durch Vorstand, bestehend aus Vertretungen der Mitgliedsvereine, geleitet.

Aus dem Vorstand entsendet wird ein „Geschäftsführender Vorstand“ für die Begleitung der Geschäftsstelle.
Innerhalb der hauptberuflich besetzen Geschäftsstelle arbeiten z.Zt. vier Angestellte.
Für einzelne Projekte und für Schulungen/Seminare werden Projektmitarbeitende, überwiegend auf Honorar, angeworben.

    1. Fach- und Arbeitsbereiche
      Der KJR gliedert sich in die Arbeitsbereiche:

      a. Förderung der Vereine und Verbände

b. Bildungs- und Schulungsarbeit

c. internationale Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt Israel

d. Allg. Vertretung und interne Vereinsarbeit

e. Fachberatung Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA57)

 

    1. Bildungs- und Schulungsarbeit:

Der größte Teil der Arbeit in den Jugendverbänden wird von ausgebildeten, freiwillig oder ehrenamtlich Mitarbeitenden geleistet. Wir unterstützten diese durch Qualifizierungsmaßnahme, Workshops und weitergehende Bildungsangebote. Die inhaltliche Gestaltung der Bildungsarbeit richten sich immer an den Bedarfen der ehrenamtlichen Jugendleiter*innen und aktuellen Themen aus.

 

    1. Zielgruppe des KJR:
      Die klassische Jugendringarbeit richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit. Ergänzt werden diese durch hauptberufliche Fachkräfte, die bei den (freien) Trägern angestellt sind.
      Mit dem Handlungsfeld „OKJA57“ ergänzt sich die Gruppe durch weitere Ehrenamtliche und Hauptberufliche in den Häusern der offenen Tür.
      Die Teilnehmenden der Veranstaltungen, Schulungen und Bildungsangeboten sind hauptsächlich junge (volljährige) Erwachsene sowie, begründet in der Zielgruppe Jugendleiter*innen, Jugendliche ab etwa 16 Jahren. Mit dem Handlungsfeld „Internationale Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt Israel“ erweiterte sich die Gruppe durch zusätzliche Ehrenamtliche in der Begegnungsarbeit, den teilnehmenden Jugendlichen, sowie deren Eltern.

 

  1. Rechte und Partizipation der Zielgruppe

Kinder- und Jugendliche benötigen Menschen, die ihnen ihre Rechte (und Pflichten) vermitteln, ihnen Möglichkeiten aufzeigen und ihnen Räume zur eigenen Gestaltung eröffnen.

Spätestens die UN-Kinderrechtskonvention dient als Grundlage der aktiven Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen an den Prozessen innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit. Das betrifft selbstverständlich auch die Mitarbeitenden oder Vorstände.

Der KJR achtet auf die Umsetzung der Beteiligung, bietet Schulungen dazu an und unterstützt Prozesse und Projekte der Verbände.

Alle Maßnahmen, auch die Entstehung des Rechte- und Schutzkonzeptes, sollen die Kinder- und Jugendlichen stärken und ihnen eine demokratisch orientierte Gesellschaft erlebbar machen.

 

  1. Regeln und Standards
    1. Reflexion grenzsensibler Situationen

Die Grundhaltung gegenüber individueller Grenzen von Teilnehmenden der Angebote des Jugendrings ist von Wertschätzung und Respekt geprägt. Mit individuellen Grenzen gehen wir sensibel um und grenzsensible Situationen werden ausreichend reflektiert. Den Mitarbeitenden ist bewusst, dass es trotz aller Bemühungen zu Situationen kommen kann, in denen es zu Überschreitungen individueller Grenzen kommen kann. Hier kommt es dem KJR auf die nötige Transparenz und eine gute Fehlerkultur an. Kritische Situationen sollten umgehend offen angesprochen und reflektiert werden.

In der Erarbeitung wurden folgende mögliche Situationen ermittelt:

  1. Begegnungen bei Veranstaltungen, Seminaren, Schulungen, Besuchen, Austauschmaßnahmen, Modulen des Projektmanagement
  2. Fahrten mit Übernachtung wie Gedenkstättenfahrten, Juleica- Schulungen, Fachkräftemaßnahmen, Internationale Begegnungen, Projektmanagementausbildung
  3. Direkte Kontakte zu Kinder- und Jugendlichen bei Projekten
  4. Digitale Kontakte via Insta oder Facebook

 

    1. Verhaltenskodex des KJR:

1. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde jeder einzelnen Person.

2. Wir verpflichten uns, klare Positionen auszuarbeiten und konkrete Schritte zu entwickeln und umzusetzen, um Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der Kinder- und Jugendarbeit zu verhindern.

3. Wir wollen die uns anvertraute jeweilige Zielgruppe vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen.

4. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.

5. Wir gestalten die Beziehungen zur Zielgruppe transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Zielgruppe werden von uns unbedingt respektiert.

6. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen, und besprechen diese Situationen offen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene.

7. In unserer Rolle als Mitarbeitende haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns bewusst, dass sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten mit Schutzbefohlenen entsprechende disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

8. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten zwischen allen (ehrenamtlich oder hauptberuflich) Beschäftigten in den verschiedenen Arbeitsbereichen des KJR.

 

4.3 Umsetzungsstrategien:

Geschäftsstelle:
 

  1. Alle hauptberuflich Mitarbeitende haben ein gültiges erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  2. Alle Mitarbeitenden der langfristig geplanten Maßnahmen haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Israelarbeit, Seminare)
  3. Alle Mitarbeitenden erkennen den Verhaltenskodex mit Unterschrift an und kennen das Rechte- und Schutzkonzept sowie das Krisen- und Beschwerdemanagement innerhalb des KJR
  4. Mitarbeitende des KJR werden regelmäßig geschult oder nehmen an Fortbildungen teil
  5. Der KJR ist Mitglied im Arbeitskreis „Prävention“ des Kreises SiWi

 

Tätigkeitsfelder in Trägerschaft:
 

  1. Alle Mitarbeitenden der langfristig geplanten Maßnahmen haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Israelarbeit, Seminare)
  2. Im Ausnahmefall unterschreiben kurzfristig Mitarbeitende die Selbstverpflichtungserklärung
  3. Im Nachgang zur o.g. Reflexion stellen wir uns immer schon bei der Planung eines Angebotes die Frage, ob und wie eine Verletzung der Rechte und des Schutzes möglich wären
  4. Es besteht für jedes Angebot eine Risiko- und Potentialanalyse
  5. Es gibt für jedes Angebot ein Krisen- und ein Beschwerdemanagement
  6. Der KJR bietet Schulungen zum Thema an oder vermittelt Angebote dazu
  7. Der KJR hat eine geschulte InSo- Fachkraft oder kann im Bedarfsfall an eine Fachstelle vermitteln.
  8. Mitarbeitende des KJR werden regelmäßig geschult oder nehmen an Fortbildungen teil
  9. Der KJR ist Mitglied im Arbeitskreis „Prävention“ des Kreises SiWi

 

  1. Krisenmanagement

Der Kreisjugendring führt eigene Maßnahmen durch oder ist Veranstalter einer Maßnahme und ein oder mehrere Kooperationspartner führen die Maßnahme durch.

Für die Maßnahmen des KJR gilt folgendes Krisenmanagement; für die Maßnahmen, die ein Kooperationspartner durchführt, gilt das Schutzkonzept und das Krisenmanagement des Kooperationspartners.

Der Kreisjugendring ist Teil des Krisenstabs, der bei Krisenfällen gebildet wird.

Für die Israelmaßnahmen des KJR oder in Kooperation gelten nochmal zusätzliche Bedingungen, die am Ende ergänzt werden.

 

    1. Bestandteile des Krisenmanagements:
       
  • Eine zentrale verantwortliche Person (Rückfallebene) wird festgelegt und geklärt, wie diese im Notfall zu erreichen ist.
    Diese Person wird mit allen wichtigen Informationen ausstatten: z.B. eine Teilnehmerliste mit Telefonnummern, eine Liste mit den Handynummern des Teams, Elternkontakte etc. Diese Listen und Informationen liegen digital und analog vor. Ein Krisenteam ist benannt und vorab informiert.
  • Der KJR schließt die nötigen Versicherungen ab.
  • Wichtige Informationen über die Teilnehmenden und Teamer werden durch einen „Medizinischer Selbstauskunftsbogen“ abgefragt.
  • Wichtige Telefonnummern, z.B. Kontaktpersonen, Notfallnummern vom Maßnahmenort werden in einer Checkliste „Kontakte“ gesammelt.
  • Notfallhandy (am besten zwei) mit bekannter Nummer für 24 Std. Erreichbarkeit sind mitzuführen.
  • Die Aufsichtspflicht muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Vor Ort gibt es für die Teilnehmenden Ansprechpersonen für Problemlagen und Beschwerden, die allen bekannt sind und die für diese Aufgabe vorbereitet wurden.

 

    1. Die wichtigsten Schritte bei einer Krise sind allen bekannt:
       
  1. Ruhe bewahren und Glauben schenken
  2. Situation erfassen und Fakten sammeln, Dokumentieren
  3. Informationen weitergeben an die übergeordnete Stelle (Träger, Chef, vor der Maßnahme festgelegte Person…)
  4. Vor Ort einen Verantwortlichen/eine Verantwortliche bestimmen, Krisenstab mit Mitarbeitenden bilden
  5. Enge Absprache mit übergeordneter Stelle
    1. Sprachregelung treffen
    2. Eltern informieren
    3. Erste Mitteilung für die Öffentlichkeit formulieren
  6. Neue Fakten erfassen und im Krisenstab besprechen
  7. Weiter die Eltern und die Öffentlichkeit informieren
  8. Weitere Schritte planen

 

    1. Ergänzung Israelmaßnahmen:

Für Maßnahmen in Deutschland

  1. Das Programm ist zuvor bei der Polizei eingereicht und ggf. besprochen und auf mögliche Gefährdungslagen angepasst worden.
  2. Die Notfall-Kontaktmöglichkeiten werden auf einen Israelischen Kontakt erweitert und die Telefonnummern der israelischen Botschaft sind bekannt.
  3. Die Mitarbeitenden der Maßnahme wurden über ein Verhaltenskodex bei Antisemitischen Vorfällen geschult.

 

Für Maßnahmen in Israel

  1. Vor der Reise nach Israel haben sich alle Teilnehmenden auf der Krisenliste des Auswärtigen Amts eingetragen.
  2. Kontaktmöglichkeiten der deutschen Botschaft liegen vor.
  3. Das Programm wird mit israelischen Sicherheitsbehörden Tag genau abgesprochen, angepasst und ggf. Sicherheitspersonal mitgeführt.
  4. Die Mitarbeitenden wurden auf das „Krisenmanagement Israel“ geschult und wissen, wie sie sich in Israel bei Alarm verhalten müssen.
  5. Das Reisebüro ist 24 Stunden erreichbar.

 

  1. Beschwerdemanagement

Ein Beschwerdemanagement bietet die Möglichkeit, ein unterstützendes und vertrauensvolles Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen. Es geht darum Beschwerden konstruktiv zu behandeln und ernst zu nehmen. Die Ansprechpersonen sind nicht direkt im Fach- und Arbeitsbereich involviert, damit eine Distanz gewahrt werden kann. Hierfür müssen für die unterschiedlichen Fach- und Arbeitsbereiche verschieden Personen festgelegt werden, die als Ansprechperson bekannt gemacht werden. Diese Personen sind bekannt und ihre Kontaktdaten in den einzelnen Fachbereichen veröffentlicht.

 

Für die Tätigkeitsbereiche des KJR stehen nachfolgende Personen als Beschwerdestelle zur Verfügung:

a. Förderung der Vereine und Verbände:                 
Jugendamt des Kreis SiWi, Amtsleitung 0271-333-1310

b. Bildungs- und Schulungsarbeit:    
1. Vorsitzender des KJR, Robert Müller +491799026268

c. Jugendbegegnungen mit Israel:
Geschäftsführender Vorstand des KJR über Ralf Schumann +49179-6709706

d. Allg. Vertretung des Vereins und interne Vereinsarbeit:
Landesjugendring NRW, 0211-497666-0

e. Fachberatung Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA57):
Jugendamt des Kreis SiWi, Amtsleitung 0271-333-1310

f. Mitarbeitende des Kreisjugendring
1. Vorsitzender des KJR, Robert Müller +491799026268

 

Beschluss des Rechte- und Schutzkonzeptes des Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. durch den Vorstand am 20.11.2024