Auslandsfreizeiten

Pos. 3.4 Qualifizierte Auslandsfreizeit

Qualifizierte Auslandsmaßnahmen sind Freizeiten im Ausland, bei denen neben dem Freizeitcharakter auch die Auseinandersetzung mit Werten, Bräuchen, Geschichte und der Sprache anderer Länder stattfindet. Im Vergleich zu Jugendbegegnungen sind qualifizierte Auslandsfreizeiten niedrigschwelliger angelegt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Bildung.

•Es werden Teilnehmer/innen im Alter von 12 – 21 Jahre gefördert.
 Ab 21 Jahren bis 27 Jahre werden nur Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, FSJ’ler und Arbeitslose gefördert
•Mindestdauer 4 Tage
•Vorbereitungsprogramm über 5 Stunden im Vorfeld (mit TN-Liste)

Förderhöhe und Ablauf: 
Betrag: 7,50 € / Tag / TN

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag

Verwendungsnachweis:  Verwendungsnachweis (bis 28 Tage nach der Maßnahme) plus komplett ausgefüllte Teilnahmeliste