Fördervoraussetzungen

Grundsätze für die Förderung

Folgende Grundsätze und allgemeinen Bestimmungen ermöglichen eine Förderung

 Wer wird gefördert?

1. Kinder & Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren aus dem gesamten Kreisgebiet
2. Mitarbeiter ab 16 Jahre, auch die nicht im Kreisgebiet wohnen, aber für einen Träger im Kreisgebiet tätig werden
3. Kinder ab 3 Jahre bei Familienfreizeiten
4. Kinder und Jugendliche, die an einer Maßnahme eines Trägers außerhalb des Kreises teilnehmen, werden gefördert 
5. Andere Personengruppen zusätzlich (entsprechend der Richtlinien z.B. Familienfreizeiten)  

 

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigung sind:

• Träger aus dem Kreis Siegen- Wittgenstein,
• die originär im Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind,
>> d.h. Vereine, Jugendverbände, Kommunen und Jugendinitiativen;
• Eventuelle andere Träger brauchen die Gemeinnützigkeit von Finanzamt und eine Jugendsatzung.
• Förderung von Teilnehmer/innen aus der Stadt Siegen, außer bei Maßnahmen der Kreisverbände

 

Was muss man beachten?

• aktuelle Jugendpflegestatistik einreichen!
• Vereinbarung zum Schutz vor sex. Missbrauch § 72a mit dem Jugendamt abschließen
Antrag vor Maßnahmebeginn stellen!
• Keine Förderung von 100%. Der Eigenanteil muss mindestens 10% betragen
• TN-Beiträge werden auf den Eigenanteil angerechnet.
• Event. Personalkosten können nicht geltend gemacht werden
• Vorauszahlungen sind möglich
• Förderung aus verschiedenen Positionen
• Förderung von verspäteten Anträgen / VW – nur dann, wenn am Ende des Jahres noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
• Beratung des KJR zu anderen Fördertöpfen
• Alle Quittungen und Belege müssen 10 Jahre zur eventuellen Prüfung durch Behörden vorgehalten werden!

Jugendpflegestatistik

Die Jugendpflegestatistik steht als Online-Formular zur Verfügung!